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   BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99   

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https://dejure.org/2001,9194
BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99 (https://dejure.org/2001,9194)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2001 - 1 D 59.99 (https://dejure.org/2001,9194)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2001 - 1 D 59.99 (https://dejure.org/2001,9194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abbrechen des Zustellgangs eines Postzustellbeamten und stillschweigende Zurückstellung der verbliebenen Sendungen als Dienstpflichtverletzung - Pflichtwidriges Überlassen von Postsendungen an postfremde Dritte zu Zustellzwecken - Pflichten eines Postzustellbeamten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 55
    Materielles Disziplinarrecht; Postzustellbeamter [mittlerer Dienst]; eigenmächtiges Zurückstellen der Postsendungen von der Zustellung [nicht eigennützige Postunterdrückung]; Freistellung vom Vorwurf der unzulässigen Unterbrechung des Zustellganges [Unvermögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Bei seiner ersten - mangels ordnungsgemäßer Belehrung fehlerhaften, aber nach erfolgter Zustimmung seitens seines Verteidigers verwertbaren - Vernehmung vom 17. Januar 1997 (vgl. dazu BGHSt 38, 214 ; 42, 15 ) hat sich der Beamte unter anderem dahin eingelassen, er werde künftig versuchen, seine Zustelltätigkeit im Rahmen der vorgegebenen Zeit zu bewältigen.
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Bei seiner ersten - mangels ordnungsgemäßer Belehrung fehlerhaften, aber nach erfolgter Zustimmung seitens seines Verteidigers verwertbaren - Vernehmung vom 17. Januar 1997 (vgl. dazu BGHSt 38, 214 ; 42, 15 ) hat sich der Beamte unter anderem dahin eingelassen, er werde künftig versuchen, seine Zustelltätigkeit im Rahmen der vorgegebenen Zeit zu bewältigen.
  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Das Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums würde den Vorwurf einer vorsätzlich begangenen Pflichtwidrigkeit nicht ausschließen (vgl. Urteil vom 9. November 1999 - BVerwG 1 D 76.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 08.09.1988 - 1 D 70.87

    Vorermittlungen bei einem Disziplinarverfahren - Heilung von nicht den

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Kommt nach alledem als angemessene Reaktion höchstens eine Geldbuße in Betracht, muss das Verfahren wegen Ablaufs der zweijährigen Verfolgungsfrist (§ 4 Abs. 1 BDO) - die letzte festgestellte Pflichtverletzung erfolgte am 4. April 1997 (Anschuldigungspunkt 3, vgl. dazu Urteil vom 8. September 1988 - BVerwG 1 D 70.87 - ZBR 1989, 245) - gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 76 Abs. 3 Satz 1, § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDO eingestellt werden.
  • BVerwG, 14.10.1997 - 1 D 60.96

    Veruntreuung von eingezogenen Nachnahmebeträgen und Zustellentgelten eines

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Ein eigenmächtiges Abbrechen des Zustellganges mit Zurückbringen von 100 bis 150 Postsendungen - wie im Anschuldigungspunkt 1 - stellt deshalb grundsätzlich eine Dienstpflichtverletzung dar (vgl. z.B. Urteil vom 14. Oktober 1997 - BVerwG 1 D 60.96 -).
  • BVerwG, 19.01.1993 - 1 D 64.91

    Postzusteller - Aushändigung von Geld zu einer Zahlungsanweisung - Täuschung über

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Dieses Fehlverhalten stellt zugleich einen Verstoß gegen eine Kernpflicht im Postzustellungsdienst dar (vgl. Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 13.94 - Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - IÖD 1993, 141).
  • BVerwG, 23.11.1999 - 1 D 5.99

    Trunkenheitsfahrt einer Postzustellerin - Nicht eigennützige Unterdrückung von

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Der Senat hat deshalb bei nicht eigennütziger Unterdrückung von Postsendungen je nach den Umständen des Einzelfalls in der Regel auf Gehaltskürzung oder Dienstgradherabsetzung erkannt und nur in besonders schweren Fällen die Entfernung aus dem Dienst ausgesprochen (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 23. November 1999 - BVerwG 1 D 5.99 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1995 - 1 D 13.94

    Öffnung einer Postsendung durch einen Beamten - Eine tiefgreifende

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2001 - 1 D 59.99
    Dieses Fehlverhalten stellt zugleich einen Verstoß gegen eine Kernpflicht im Postzustellungsdienst dar (vgl. Urteil vom 14. März 1995 - BVerwG 1 D 13.94 - Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 1 D 64.91 - IÖD 1993, 141).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Zu Lasten des Beklagten waren ferner zu berücksichtigen die schuldhafte nicht termingerechte Zustellung der Postwurfsendungen (vorübergehende nicht eigennützige Postunterdrückung, vgl. dazu Urteil des Disziplinarsenats vom 7. Februar 2001 - BVerwG 1 D 59.99 - ZBR 2002, 50 m.w.N.), die Tatsache, dass der Beklagte bereits ein halbes Jahr nach seiner Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit schwer versagt hatte und dienstlich zuletzt nicht positiv beurteilt worden war, sowie der Umstand, dass er aus der Beobachtung, dass ein Kollege wegen des gleichen Dienstvergehens disziplinarisch belangt worden war, nicht rechtzeitig den Entschluss zur freiwilligen vollständigen Wiedergutmachung des Schadens oder jedenfalls zur Offenbarung des Fehlverhaltens gefasst hatte.
  • VGH Bayern, 29.07.2015 - 16b D 13.862

    Beamtendisziplinarrecht, Postoberschaffner, Postzusteller, Paketzurückstellung,

    Dadurch hat er seine beamtenrechtlichen Pflichten zur vollen Hingabe an sein Amt und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (§ 61 Abs. 1 Satz 1 und 3 BBG) sowie zur Beachtung dienstlicher Vorschriften (§ 62 Abs. 1 Satz 2 BBG i.V.m. den einschlägigen Zustellvorschriften) verletzt (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.2001 - 1 D 59/99 - juris Rn. 32).

    Den Beamten belastet hier zusätzlich insbesondere die über die Verletzung des Postgeheimnisses hinausgehende eigenmächtige Zurückstellung des Testbriefs und eines Pakets (vgl. BVerwG, U.v. 7.2.2001 - 1 D 59/99 - juris Rn. 44).

  • VG Wiesbaden, 23.01.2014 - 25 K 283/12

    Entfernung eines Postbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen besonders schwerer

    Daran gemessen ergibt sich die besondere Schwere der Pflichtwidrigkeit daraus, dass der Beklagte jedenfalls 213 Postsendungen endgültig der Zustellung entzogen hat (BVerwG, Urteil vom 07.02.2011 - 1 D 59/99; Urteil vom 08.05.2001 - 1 D 20/00 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OVG Saarland, 17.06.2011 - 7 A 500/09

    Zur Möglichkeit einer Beschränkung der Berufung auf das Disziplinarmaß unter der

    BVerwG, Urteil vom 8.5.2001 - 1 D 20/00 - m.w.N., Urteil vom 7.2.2001 - 1 D 59/99 -, Urteil vom 23.11.1988 - 1 D 115/87 - sowie Urteil vom 12.4.1988 - 1 D 39/87 - ebenso OVG NRW, Urteil vom 20.2.2008 - 21d A 956/07.BDG - jeweils zitiert nach juris.

    BVerwG, st. Rspr., vgl. nur Urteile vom 7.2.2001 - 1 D 59/99 - und vom 8.5.2001 - 1 D 20/00 - m.w.N., jeweils zitiert nach juris.

  • VG Meiningen, 24.04.2008 - 6 D 60017/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Zu den Voraussetzungen unter denen eine

    Vielmehr muss das Disziplinarverfahren wegen Ablaufs der zweijährigen Verfolgungsfrist nach §§ 76 Abs. 1, Abs. 3, § 64 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 1 BDO eingestellt werden (vgl. BVerwG, U. v. 08.09.1988 - 1 D 70.87 - U. v. 07.02.2001 - 1 D 59/99 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 24.04.2001 - 1 D 18.00

    Verletzung einer dem Beamten obliegenden Kernpflicht - Kernpflichten des Beamten

    Der Beamte kann sich im Zusammenhang mit dem in dem Anschuldigungspunkt 1 vorgeworfenen Fehlverhalten nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Senats berufen, nach der gesundheitliche Beeinträchtigungen eines mit der Zustellung von Postsendungen betrauten Beamten diesen in seltenen Ausnahmefällen berechtigen können, den Zustellgang abzubrechen und im Fall des Fehlens zumutbarer Handlungsalternativen Postsendungen vorübergehend von der Zustellung zurückzustellen (Urteil vom 7. Februar 2001 - BVerwG 1 D 59.99 -).
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